Kinder- und Jugendheim
Heilpädagogische Tagesgruppe
Flexible Ambulante Hilfen

KINDER- & JUGENDHEIM

Das Kinder- und Jugendwohnheim des Jugendzentrum Jocketa ist eingebettet in die reizvolle Landschaft des sächsischen Vogtlandes. Die zahlreichen natürlichen Ressourcen wie u.a. die Talsperre Pöhl mit ihrem Naherholungsangebot und die waldreiche Umgebung, aber auch die infrastrukturell gute Anbindung des Ortes Jocketa an die nahegelegenen Städte Plauen und Reichenbach bieten uns verschiedenste Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten sowie die leichte Erreichbarkeit der Schulen und Ausbildungsstätten der Kinder und Jugendlichen.

Unsere heilpädagogischen Wohngruppen

… sind ein Angebot der stationären Jugendhilfe nach §§34 und 35a des SGB VIII. Mit den beiden heilpädagogischen Wohngruppen bieten wir die Möglichkeit, einerseits die Individualität eines jeden Einzelnen hervorzuheben, andererseits auch im Erfahren von Gruppenzugehörigkeit, verschiedenste Lern- und Erprobungsfelder in einem pädagogisch geleiteten Schutzraum zu erleben.

Der junge Mensch im Mittelpunkt der Hilfe- diese These ist Grundsatz unserer Arbeit und spiegelt sich von Anfang bis Ende der Hilfemaßnahme durchgängig im Betreuungsalltag wider. Wir beteiligen die Kinder und Jugendlichen aktiv an der Alltags- und Hilfegestaltung und befördern somit ein lebendiges Zusammenleben.

Unser Haus, eine im Jahr 2000 sanierte Villa, bietet den Heranwachsenden in Ein- und Zweibettzimmern eine moderne, individuell gestaltete und gemütliche Wohnatmosphäre während ihres vorübergehenden Aufenthaltes in der Einrichtung.

Unser Verselbständigungswohnen

… ist die weiterführende bzw. sich anschließende stationäre Betreuungsmöglichkeit für maximal vier Jugendliche ab 16 Jahren nach ihrer Zeit in der Wohngruppe. Aber auch für andere Jugendliche, die einer Betreuung im Rahmen der Verselbständigung bedürfen, steht dieses Angebot nach §§34 und 41 SGB VIII zur Verfügung.

Den jungen Menschen wird während dieser Zeit eines der komplett eingerichteten Ein-Raum-Appartements, im Haus gegenüber dem Kinder- und Jugendwohnheim, zur Verfügung gestellt. Die Jugendlichen werden bei dieser Hilfeform auf ein eigenständiges und eigenverantwortliches Leben intensiv vorbereitet und der Übergang dazu mit ihnen gemeinsam gestaltet.

Unser betreutes Einzelwohnen

… stellt die individuellste Form der Betreuung nach §34 SGB VIII in unserer Einrichtung dar. Dieses Angebot bedarf einer gesonderten Antragstellung und Genehmigung des örtlichen öffentlichen Trägers. Für den/ die Jugendliche (Mindestalter 16 Jahre) wird auf der Grundlage der Hilfeplanung ein individuelles Betreuungskonzept im Ein-Raum-Appartement erstellt und umgesetzt.

Konzeption

Zusatzleistungen